Online-Nachricht - Montag, 09.09.2019

Gesetzgebung | Beschlüsse zur Stärkung des Ehrenamtes (FinMin)

Die Finanzminister der Länder haben sich am darauf geeinigt, zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt in die Beratungen zum Jahressteuergesetz einzubringen.

Konkret haben sich die Finanzminister u.a. auf die nachfolgenden Entlastungen für ehrenamtlich Tätige verständigt:

  • Anhebung der sog. Übungsleiterpauschale um 600 € auf 3.000 € jährlich. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 € auf 840 € steigen. Wer zum Beispiel in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung erhalten dürfen.

  • Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 € auf 300 € erhöht werden.

  • Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 € auf 45.000 € angehoben werden. Dies entlastet insbesondere kleinere Vereine und die für solche Vereine tätigen Ehrenamtlichen von übermäßigen steuerrechtlichen Verpflichtungen.

  • Da sich die tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, sind auch die steuerlichen Regelungen immer wieder zu überprüfen und anzupassen. Ehrenamtlich tätige Organisationen brauchen Rechtssicherheit. Daher soll eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung über das Jahressteuergesetz aufgenommen werden. Sie soll Kooperationen und die Weitergabe von Mitteln von gemeinnützigen Organisationen untereinander vereinfachen.

Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 5.9.2019 (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-29883