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BPatG Beschluss v. - 28 W (pat) 591/17

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "YO/YOOFOOD" – jüngeres Einwortzeichen "YOOFOOD" enthält beschreibendes Element – symmetrische Anordnung der Vokale – Wahrnehmung als eingliedriges Zeichen – Frage der Prägung des Gesamteindrucks stellt sich nicht – keine Annahme einer selbständig kennzeichnenden Stellung – abweichendes Schriftbild eines möglichen Stammelements kann assoziative Verwechslungsgefahr trotz Klangidentität ausschließen

Leitsatz

YO / YOOFOOD

1. Ein jüngeres Einwortzeichen (YOOFOOD) mit einem beschreibenden Element wird jedenfalls bei einer Zeichengestaltung, die den Eindruck einer Worteinheit noch verstärkt (hier: Symmetrische Anordnung der Vokale „OO“), als eingliedriges Zeichen wahrgenommen. Die Frage der Prägung des Gesamteindrucks durch einen Zeichenbestandteil stellt sich hier nicht. Auch für Annahme einer selbständig kennzeichnenden Stellung besteht unter diesen Umständen regelmäßig kein Raum.

2. Ein abweichendes Schriftbild eines möglichen Stammelements kann eine assoziative Verwechslungsgefahr trotz Klangidentität ausschließen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2019:100819B28Wpat591.17.0

Fundstelle(n):
OAAAH-29167

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17

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