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FG Münster Urteil v. - 13 K 2556/15 K,G EFG 2019 S. 1553 Nr. 18

Gesetze: BGB § 488; BGB § 491; BGB § 492; KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Körperschaftsteuer

Anerkennung eines von einer GmbH an die beherrschende Gesellschafterin ihrer Muttergesellschaft gewährten Darlehens

Leitsatz

Gewährt eine GmbH an die beherrschende Gesellschafterin ihrer Muttergesellschaft ein Darlehen (hier in Höhe von 720.000 €) ist die steuerliche Anerkennung nicht bereits deswegen zu versagen, weil das Darlehen nicht besichert ist und eine lange Laufzeit aufweist (Tilgung 1%), wenn im Übrigen keine Anhaltspunkte gegen die Ernsthaftigkeit der schriftlichen Darlehensvereinbarung erkennbar sind und infolge einer Tilgung in Höhe von 13.000 € in den ersten beiden Jahren nach Darlehensabschluss nicht zu erwarten ist, dass das Darlehen zu einem überwiegenden Teil nicht getilgt werden wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2019:0515.13K2556.15K.G.00

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2070 Nr. 36
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2019 S. 1154
DStR 2019 S. 6 Nr. 44
DStRE 2019 S. 1454 Nr. 23
DStZ 2019 S. 639 Nr. 18
EFG 2019 S. 1553 Nr. 18
GmbH-StB 2020 S. 20 Nr. 1
GmbHR 2019 S. 1306 Nr. 23
StB 2019 S. 285 Nr. 10
BAAAH-29154

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 15.05.2019 - 13 K 2556/15 K,G

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