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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02 | Kassenführung: Vorgaben des BMF für elektronische und PC-gestützte Registrierkassen

Das BMF hat den AEAO um Ausführungen zu § 146a AO ergänzt und definiert, was unter einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem elektronischen bzw. computergestützten Kassensystem zu verstehen ist. Zudem wird erläutert, welche Anforderungen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung erfüllen muss, welche Komponenten erforderlich sind und wie die Anwendungsdaten zu protokollieren sind.

Im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” ist geregelt: Ab dem müssen alle elektronischen und alle PC-gestützten Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Dadurch soll verhindert werden, dass zuvor eingegebene Kassendaten nachträglich verändert werden können.

Nach § 146a AO muss die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bestehen aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

Das Bundesfinanzministerium hat jüngst den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um Erläuterungen zu § 146a ergänzt. Im Original umfasst das Schreiben immerhin 21 Seiten. Das BMF definiert, was unter einem elektronischen Aufzeichnungssystem zu verstehen ist sowie unter einem elektronisch...

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