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NWB Nr. 36 vom Seite 2648

Übernahme von Steuerberatungskosten und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn

Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Nettolohnvereinbarung

Dr. Stephan Geserich

[i]BFH, Urteil v. 9.5.2019 - VI R 28/17, NWB YAAAH-28212 Mit Urteil v.  - VI R 28/17 (NWB YAAAH-28212) hat der BFH entschieden, dass ein Arbeitgeber, der mit seinem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, keinen Arbeitslohn zuwendet, wenn er die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers übernimmt und damit seine bis dahin anderslautende Rechtsprechung (, BStBl 2010 II S. 639) aufgegeben.

I.

[i]Unterstützung der entsandten Arbeitnehmer bei Erledigung der steuerlichen Pflichten durch vom Arbeitgeber beauftragte SteuerberatungsgesellschaftDie Klägerin ist ein Tochterunternehmen der X-Inc., eines weltweit tätigen ausländischen Unternehmens. Der X–Konzern beschäftigt in 60 Ländern ca. 26.000 Arbeitnehmer. Im Inland ist er durch die Klägerin vertreten, die an zwei Standorten ca. 1.900 Arbeitnehmer beschäftigt. Der X-Konzern fördert den weltweiten Austausch von Mitarbeitern; die Einzelheiten regeln konzernweit Entsenderichtlinien. Hiernach unterstützt der X-Konzern seine Arbeitnehmer auch bei der Erledigung ihrer steuerlichen Pflichten sowohl im Herkunfts- als auch im Entsendeland. Den Arbeitnehmern wird im Vorfeld der Entsendung eine Steuerberatung durch einen Steuerberater in ihrem jeweiligen Herku...

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