Online-Nachricht - Donnerstag, 22.08.2019

Einkommensteuer | Ermäßigte Besteuerung der Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten (BFH)

Der BFH hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen für das Streitjahr 2013 entschieden (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob Einmalzahlungen zur Abfindung von Kleinbetragsrenten auch bereits vor dem nach § 34 Abs. 1, 2 EStG begünstigt sind.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten erfordert zusätzlich die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte.

  • Hierfür ist im Falle der Kapitalisierung von Altersbezügen entscheidend, dass eine solche Zusammenballung der Einkünfte in dem betreffenden Lebens-, Wirtschafts- und Regelungsbereich nicht dem typischen Ablauf entspricht.

  • Ob darüber hinaus in dem konkreten Vertrag die Möglichkeit einer Kapitalabfindung bereits von Anfang an vorgesehen war oder nicht, hat nur indizielle Bedeutung.

  • Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Kapitalabfindungen von Kleinbe-tragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen kann in der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG nicht allein mit der Begründung verneint werden, eine solche Kapitalisierungsmöglichkeit sei in dem betreffenden Altersvorsorgevertrag von Anfang an vorgesehen gewesen.

  • Entscheidend ist vielmehr, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge (§§ 82 ff. EStG) als atypisch anzusehen ist. Ob dies der Fall ist, wird das FG im zweiten Rechtsgang festzustellen haben.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-28622