Online-Nachricht - Montag, 19.08.2019

Gesetzgebung | Maßnahmen zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (BMF/BMJV)

Das BMF und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben sich auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt. Es erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb. Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert.

Das Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb. Vermögensanlagen sollen noch strenger reguliert werden. Zusätzlich wird die BaFin ihre Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz verstärkt zur Aufklärung und Bildung von Verbrauchern im Bereich Finanzen nutzen.

Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:

  1. Abschaffung sogenannter unvollständiger Verkaufsprospekte

  2. Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen

  3. Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler

  4. Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten

  5. Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments

  6. Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen

  7. Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds

  8. Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

  9. Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen

Mit diesen gesetzlichen und aufsichtlichen Maßnahmen soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem insbesondere auch Privatanlegern, unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit, weitestgehend eigenverantwortliche Anlageentscheidungen ermöglicht werden. Die geplanten Maßnahmen sorgen, wo erforderlich und sinnvoll, für erhöhte Transparenz, ein besseres Verständnis der Anleger für Finanzthemen, eine Prüfung der Vermögensanlagen stets zumindest auf Angemessenheit für den Anleger durch sachkundige Intermediäre, ein Verbot von Vermögensanlagen, die erhebliche Anlegerschutzbedenken aufwerfen, sowie eine Vereinheitlichung des Aufsichtsniveaus.

Hinweis:

Weitere Informationen zu dem Thema hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-28309