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NWB Nr. 35 vom Seite 2541

Das risikoträchtige Mandat im Bereich der Grunderwerbsteuer

Dr. Wolfgang Leibner, Raik Brete und Beatrice Koobs

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2581Nachdem die Grunderwerbsteuersätze in fast allen Bundesländern in den vergangenen Jahren merklich angehoben wurden, ist die Grunderwerbsteuer nun auch (wieder) verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung geraten, aktuell durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung v.  zur Änderung des GrEStG (basierend auf dem Referentenentwurf des . Dies gibt Anlass, die grunderwerbsteuerlichen Tatbestände und die sich daraus ergebenden Haftungsrisiken für den steuerlichen Berater näher zu beleuchten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Verschiedene und kritische Erwerbsvorgänge

[i]Gern vergessene TatbeständeDie Grunderwerbsteuer bereitet eher weniger Probleme im Zusammenhang mit unmittelbaren Grundstücksübertragungen, da sie hier sozusagen auf der Hand liegt. Daneben gibt es aber eine Reihe weiterer grunderwerbsteuerlicher Tatbestände in § 1 Abs. 1 Nr. 2–7 GrEStG, die ebenso in Gestaltungs- und Beratungsüberlegungen einzubeziehen sind, jedoch gern vergessen werden. Hier sind vor allem der Gesellschafterwechsel und Änderungen im Gesellschafterbestand (sog. Gesamthandsfälle), Anteilsvereinigungen sowie Umwandlungsfälle nach dem UmwG zu nennen.

Haftungsprävention

[i]Vermeidung von GrESt nur bei formwechselnder UmwandlungBei unmittel...

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