Online-Nachricht - Montag, 12.08.2019

Einkommensteuer | Besteuerung von Versicherungserträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (BMF)

Das BMF hat sein (BStBl I S. 1172) zur Besteuerung von Versicherungserträgen i.S.d. § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch die (BStBl I S. 238) und v. (BStBl I S. 1314) angepasst.

Danach wird das in Rz. 85 wie folgt gefasst:

"Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Unterschiedsbetrag." [Zuvor hieß es: "Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Unterschiedsbetrag, im Falle des § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG der halbe Unterschiedsbetrag."]

Hinweis:

Die Änderung der Rz. 85 ist erstmals ab dem anzuwenden.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-27794