StuB Nr. 15 vom Seite 1

Der Anwendungserlass für elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a AO) …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Anmerkungen zum

Zum Schutz vor Manipulationen und zwecks Anpassung der digitalen Betriebsprüfung (oder Kassen-Nachschau) an die moderne Unternehmensführung hat ein weiterer wichtiger Baustein ein Gesicht bekommen: Der Anwendungserlass zu § 146a AO versucht, Begrifflichkeiten zu klären, Antworten auf Fragen der Praxis (Umsetzung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung) zu finden und gibt erste Einblicke in die einheitliche digitale Schnittstelle. Danielmeyer stellt das neue Schreiben dar. Zunächst gilt der Blick auf die Eckpunkte moderner Unternehmensführung in bargeldintensiven Branchen. Häufig wiederzufinden sind:

  • Filialbetriebe/Franchise-Unternehmen/alteingesessene Familienbetriebe;

  • computergestützte Registrierkassen/Cloudlösungen/offene Ladenkassen;

  • Geschäftsmodelle mit vielen Aushilfen;

  • Zapper/Manipulationen mit Umsatzverkürzungen von bis zu 90 % sowie

  • komplexe Geschäftsvorfälle.

Mit der herkömmlichen Belegprüfung kann die Betriebsprüfung keinen ökonomischen Prüfungsverlauf sicherstellen. Vielmehr muss ein effizientes und gefälliges modernes digitales Prüfungsverfahren her. Dieses orientiert sich an fünf Prüfungsansätzen:

  • Verfahrensdokumentation unter Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten;

  • Einzelaufzeichnungspflicht;

  • Datenseriosität;

  • Datenaustausch sowie

  • Sachverhaltsaufklärung durch Prüfungstechnik.

Teilwertabschreibung auf Anteile an einem offenen Investmentvermögen

Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist nach dem der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet. Kolbe stellt das Urteil mit seinen Konsequenzen dar.

Aktuelles um das häusliche Arbeitszimmer

Gehrs und Zink befassen sich ausgehend von dem in welchem das BMF zur steuerlichen Einordnung der Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Stellung nimmt, mit Entwicklungen rund um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Arbeitszimmer in den letzten Jahren. Die Darstellung beschränkt sich auf die steuerliche Behandlung des Arbeitszimmers.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 15/2019 Seite 1
NWB SAAAH-24099