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BMF 28.11.2019 IV A 4 - S 0316/19/10003 :001, NWB 32/2019 S. 2334

Buchführung | BMF veröffentlicht neu gefasste GoBD

Die Finanzverwaltung hat die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst und mit Schreiben v.  veröffentlicht. Das Schreiben tritt an die Stelle des (BStBl 2014 I S. 1450) und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die Grundsätze dieses Schreibens auf Besteuerungszeiträume anwendet, die vor dem enden.

Anmerkung:

Das Schreiben sieht (in Rz. 130) insbesondere Vereinfachungen im Bereich der Digitalisierung von Handels-/Geschäftsbriefen und Buchungsbelegen, welche in Papierform empfangen wurden, vor. Diese können nun – unter der Voraussetzung, dass die Anforderun...

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