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StuB Nr. 15 vom Seite 595

Mehrstufige Kapitalkonsolidierung im Konzernabschluss einer Komplementär-GmbH

WP/StB Dr. Stephan C. Scholz, Stuttgart

I. Sachverhalt

Die MU GmbH sei Komplementärin der TU GmbH & Co. KG (Kapitalanteil 0 %). Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen stelle MU den handelsrechtlichen Konzernabschluss auf. Im Gj. erwerbe die TU 60 % der Anteile an der EU. Der Kaufpreis betrage 800 GE, das neubewertete Eigenkapital der EU im Erwerbszeitpunkt betrage 500 GE.

II. Fragestellungen

Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Erwerb der EU auf den Konzernabschluss? Mit welchen Werten sind die Geschäfts- oder Firmenwerte und der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile anzusetzen?

III. Lösungshinweise

1. §§ 301, 307 HGB sowie DRS 23

Die Kapitalkonsolidierung ist gem. § 301 HGB nach der Neubewertungsmethode durchzuführen. Dabei ist der Buchwert der Beteiligung mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens zu verrechnen. Für die nicht dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an dem Tochterunternehmen ist ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital zu bilden („nicht beherrschende Anteile“, § 307 Abs. 1 HGB). Für die Kapitalkonsolidierung in einem mehrstufigen Konzern sieht DRS 23.191 ff. die Anwendung der additiven ...

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