Online-Nachricht - Donnerstag, 25.07.2019

Umsatzsteuer | Identität des erworbenen und veräußerten Gegenstands (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des "Sjelle Autogenbrug" und des zur Anwendung der Differenzbesteuerung beim Verkauf gebrauchter Autoteile Stellung genommen ( :001).

Hintergrund: Mit den o.a. Urteilen wurde entschieden, dass die Differenzbesteuerung grundsätzlich auch dann anzuwenden ist, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er seinerseits gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Ein gänzlicher Ausschluss von der Differenzbesteuerung ist in diesen Fällen auch bei Nachweisschwierigkeiten nicht zulässig.

Dementsprechend wird Abschnitt 25a.1. Abs. 4 Satz 4 bis 6 UStAE wie folgt gefasst:

Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er die zuvor von ihm erworbenen Gebrauchtgegenstände, z.B. Gebrauchtfahrzeuge, zerlegt hat (vgl. , Sjelle Autogenbrug, und , BStBl II S. XXX). Die Einkaufspreise der ausgebauten und weiterverkauften Einzelteile sind im Wege der sachgerechten Schätzung zu ermitteln. Die Schätzungsgrundlage ist in einer Anlage zu den Wareneingangsrechnungen zu erläutern und – soweit vorhanden – durch ergänzende Unterlagen zu belegen.

Hinweis:

Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Für vor dem xx.xx.xx (= Tag der Herausgabe des BMF-Schreibens) ausgeführte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer Abschnitt 25a.1 Absatz 4 UStAE in der am xx.xx.xx (= Tag vor Herausgabe des BMF-Schreibens) geltenden Fassung anwendet.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-23572