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NWB Nr. 1 vom Seite 27 Fach 7 Seite 4299

Vorweggenommene Erbfolge im Umsatzsteuerrecht

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

Eine umfassende Nachfolgeberatung berücksichtigt nicht nur die einkommensteuerrechtliche Seite, sondern schließt auch die Besonderheiten der übrigen Steuerarten ein. Einkommensteuerrechtlich wird bei der Übertragung von Betriebsvermögen grundsätzlich empfohlen, den Erwerb unentgeltlich zu gestalten, da dann die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden müssen. Bei der USt sollte man die Unentgeltlichkeit vermeiden, weil sie beim Übergeber zu einer USt auf den Eigenverbrauch führt. Der Übernehmer kann diesen Betrag nicht als Vorsteuer abziehen; denn der Übergeber darf die von ihm geschuldete USt dem Übernehmer zum Zwecke des Vorsteuerabzugs nur in Rechnung stellen, wenn er von diesem eine (teil-)entgeltliche Gegenleistung erhält.

I. Unentgeltliche Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen

1. Übertragung eines Gegenstandes des Betriebsvermögens (ohne Grundstück)

Fall 1

V, der ein Hochbauunternehmen betreibt, schenkt seinem Sohn S, der einen eigenen Betrieb eröffnen will, einen Bagger (Wiederbeschaffungspreis: 60 000 DM ohne USt), den er sechs Jahre zuvor erworben hat.

Lösung Fall 1

a) Entnahmeeigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG)

Die unentgeltliche Übertragung des für die Zwec...BStBl 1987 II S. 44

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