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NWB Nr. 28 vom Seite 2034

Verwaltungsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform

Die ständige Angst vor dem Gestaltungsmissbrauch

Michael Althof

Das [i]Schmidt/Leyh, Neuregelung des Begünstigungssystems für Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform 2016, Grundlagen, NWB SAAAG-36155 mit der Erbschaftsteuerreform 2009 eingeführte Verwaltungsvermögen hat für die Verschonung von unternehmerischem Vermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht durch die Erbschaftsteuerreform 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Als Verwaltungsvermögen bezeichnet das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz im Unternehmen befindliches Vermögen, welches nach Auffassung des Gesetzgebers nicht den eigenbetrieblichen Zwecken dient. Es ist – auch wenn es anlässlich der letzten Reform kurzzeitig andere Überlegungen gab – weiterhin in einem abschließenden Katalog positiv definiert. Waren vor der Novellierung des Unternehmenserbschaftsteuerrechts im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz lediglich bestimmte Grenzen einzuhalten, um in den Genuss der 85 %igen Regel- oder sogar der Vollverschonung zu kommen, wird Verwaltungsvermögen seit Inkrafttreten der Neuregelung nun grundsätzlich nicht mehr verschont und ist demzufolge wie anderes, nicht privilegiertes Vermögen zu versteuern. Dies soll zum Anlass genommen werden, in diesem Beitrag ausgewählte neue und bereits bekannte Zweifelsfragen und systematische Widersprüche der Regelungen zum Verwaltungsvermögen sowie mögliche Lösungswege aufzuzei...

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