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PiR 7/2019 S. 239

Vorläufige EFRAG-Stellungnahme zu ED/2019/2

Der IASB veröffentlichte am seinen neuen Entwurf zu den jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) mit Änderungen an vier Standards. Eine detaillierte Darstellung des ED/2019/2 wird Prof. Dr. Antonakopoulos in PiR Ausgabe 9/2019 geben:

  • Änderungen an IFRS 1: Stellt ein Tochterunternehmen zeitlich nach dem Mutterunternehmen erstmalig auf die IFRS um, dann kann es wahlrechtsweise (IFRS 1.D16(a)) unverändert die bisher in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens eingebrachten Bilanzwerte weiterführen. Das Wahlrecht gilt aber nicht für das Eigenkapital, somit auch nicht für die (kumulierte) Währungsumrechnungsdifferenz aus Beteiligungen der Tochter an ausländischen Enkelunternehmen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen die kumulierten Umrechnungsdifferenzen des Tochterunternehme...

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