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Umsatzsteuer | Befreiung der Umsätze (privater) Arbeitsvermittler (OFD)
Die OFD Frankfurt a.M. hat zur steuerlichen Behandlung der Umsätze (privater) Arbeitsvermittler Stellung genommen ().
Behandlung für Zeiträume ab dem
Ob die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG auf Umsätze privater Arbeitsvermittler zu gewähren ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Behandlung für Zeiträume bis zum
Private) Arbeitsvermittler können sich für die von ihnen erbrachten Leistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen, wenn sie
ihr Honorar aufgrund eines ab dem ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 SGB III (bis zum nach § 421g SGB III a. F. ausgestellten Vermittlungsgutschein) unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben (vgl. , BStBl 2016 I S. 1042, und BStBl 2016 II S. 797