GWB § 77
Teil 3: Verfahren [1]
Kapitel 1: Verwaltungssachen [2]
Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen [3]
§ 77 Beteiligtenfähigkeit
Fähig, am Verfahren vor der Kartellbehörde, am Beschwerdeverfahren und am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.
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LAAAE-39435