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NWB Nr. 51 vom Seite 4764 Fach 3c Seite 5599

ABC: W 5 . Wertpapiere

EStG §§ 4, 5, 6, 9, 12, 20


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                            Inhaltsübersicht
  I. Begriff                          VI. Bezugsrecht durch Erwerb
II. Wertpapiere im Betriebs-             junger Aktien
     vermögen                        VII. Aufwendungen für den Besuch von
III. Wertpapiere im Privatvermögen        Gesellschafterversammlungen
IV. Durchschnittsbewertung von     VIII. Zerobonds
     Wertpapieren im Girosammel-      IX. Sonstiges
     depot
  V. Freiaktien und Freianteile
S. 4765

I. Begriff

Der Begriff der Wertpapiere (Wp) ist, obwohl er in vielen Einzelgesetzen gebraucht wird, gesetzlich nicht definiert. Nach h. M. läßt sich ein Wp allgemein als Urkunde bezeichnen, auf der ein Recht in der Weise verbrieft ist, daß dieses ohne den Besitz der Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Wp i. S. dieser Darstellung sind u. a. Aktien, festverzinsliche Werte (Obligationen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen usw.), Investmentzertifikate (vgl. i. e. Harenberg NWB F. 21, 1299), nicht aber Sparbücher.

II. Wertpapiere im Betriebsvermögen

1. Anschaffungskosten. Wp sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grds. mit den AK zu bewerten, gleichgültig, ob sie zum Anlage- oder Umla...BStBl 1966 III 643BStBl 1989 II 16BStBl 1976 II 560BStBl 1992 II 343

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