StBerG § 168

Vierter Teil: Schlussvorschriften [1]

§ 168 Inkrafttreten des Gesetzes [2]

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

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WAAAA-73848

1Anm. d. Red.: Überschrift des Vierten Teils i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2451) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom .