KraftStDV § 6

Abschnitt 2: Inländische Fahrzeuge

§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt

Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAG-53349