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NWB Nr. 9 vom Seite 826 Fach 3c Seite 5053

ABC: E 7 . Elektrische Anlagen/ Stromumstellungskosten/Atomanlagen

EStG §§ 4, 5, 6, 9

Mit der zunehmenden Bedeutung elektrischer Energie in ihren vielfältigen Erscheinungsformen (u. a. als Atomenergie) in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik nehmen die diesbezüglichen stl. Probleme zu. Dazu folgende Hinweise:

I. Elektrische Anlagen

1. Für die Behandlung der Aufwendungen auf elektrische Anlagen gelten die allgemeinen Grundsätze. Beim Grundstückserwerb gehören die Kosten einer Stromzuleitungsanlage zu den AK. Beiträge (Zuschüsse) des Grundstückseigentümers an ein Stromversorgungsunternehmen zur Finanzierung der örtlichen Verteilungsanlagen sind nachträgliche AK des Grund und Bodens ( BFH/NV 1989, 633; a. A. Glanegger DB 1987, 2119: HK des Gebäudes). Das gleiche gilt für Beiträge zur erstmaligen Schaffung von Stromversorgungsanlagen außerhalb des Grundstücks des Stpfl., weil sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen ( BFH/NV 1992, 488).

Demgegenüber gehören Kosten für den erstmaligen Anschluß eines Hauses an das Stromversorgungsnetz (sog. Hausanschlußkosten) zu den HK des Gebäudes ( BStBl 1965 III 226; BStBl 1978 II 153; EFG 1984, 225; ebenso H 33a ”Hausanschlußkosten” EStH 1997). Stehen jedoch die Aufwendungen für die erstma...BStBl 1987 II 333

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