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NWB Nr. 6 vom Seite 467 Fach 3c Seite 4931

ABC: B 1 . Baukostenzuschüsse/Mieterzuschüsse

[Dr. Gänger]

I. Rechtsnatur der Baukostenzuschüsse

Baukostenzuschüsse (Bz) haben unterschiedliche Bedeutung. Sie können im Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch stehen oder sie können geleistet werden, ohne daß sie in einen Leistungsaustausch einbezogen sind ( BStBl 1981 II 161; BStBl 1982 II 591). Da bei der stl. Behandlung der Bz zwischen diesen beiden Fällen unterschieden wird, muß jeweils der sachliche Inhalt geprüft werden, der in der Bezeichnung Bz steckt. Die Zuschüsse können Mietzahlungen, verlorene Zuschüsse von Mietern oder Zuschüsse aus anderen Gründen darstellen. Allen diesen Zuschüssen ist wesentlich, daß der Zuschußgeber mit der Zuwendung des Vermögensvorteils auch im eigenen Interesse handelt.

Bei dem Aufbau oder der Wiederherstellung von Gebäuden beteiligen sich in vielen Fällen die künftigen Mieter oder Pächter durch einen Geldbetrag oder in natura durch Übernahme der Durchführung des Ausbaus. Solche Zuschüsse werden teils unter Anrechnung auf die künftigen Mietzahlungen (Mietvorauszahlungen), teils als sog. verlorene Zuschüsse (z. B. verlorene Bz) geleistet. Verlorene Zuschüsse sind Geld- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn, die der Deckung der Ges...

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