UmwG § 215
Fünftes Buch: Formwechsel
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Formwechsel von Personengesellschaften [1]
Erster Unterabschnitt: Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften [2]
§ 215 Umwandlungsbericht
Ein Umwandlungsbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.
Fundstelle(n):
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PAAAA-73619