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NWB Nr. 48 vom Seite 3959 Fach 3c Seite 4847

ABC: A 9 . Anliegerbeiträge/Erschließungsbeiträge


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                        Inhaltsübersicht
I. Begriffliche Abgrenzung              3. Als Erhaltungsaufwand abzugs-
                                            fähige grundstücksbezogene
II. Steuerliche Behandlung                  Beiträge
    1. Allgemeines                       4. Nichtgrundstücksbezogene
    2. Grundstücksbezogene Beiträge         Beiträge
       als (nachträgliche)
       Anschaffungskosten

I. Begriffliche Abgrenzung

Es handelt sich um Kosten, die der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte (s. -> Erbbaurecht) für Anlagen aufzubringen hat, die außerhalb des Grundstücks liegen. Als Erschließungsbeiträge werden im Baugesetzbuch die Leistungen bezeichnet, die für den Bau oder die Erweiterung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkflächen und Grünanlagen benötigt werden (vgl. Driehaus, ). Die Beitragspflicht entsteht im allgemeinen mit der endgültigen Herstellung dieser Erschließungsanlagen. Zu den Erschließungsbeiträgen können nur Grundstücke herangezogen werden, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerblic...

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ABC: A 9 . Anliegerbeiträge/Erschließungsbeiträge

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