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NWB Nr. 45 vom Seite 3727 Fach 3 Seite 11771

Liebhaberei trotz positiven Gesamtüberschusses?

von Michael Stein, Erfurt

I. Einleitung

Bei der Fragestellung, ob ein Steuerpflichtiger bei der Vermietung einer Immobilie mit Überschusserzielungsabsicht tätig geworden ist, trifft der Rechtsanwender auf eine ganze Reihe von Zweifelsfragen (Gesamtüberblick in ). Infolge der Verlängerung der Veräußerungsfrist des § 23 EStG auf 10 Jahre mit Wirkung ab 1999 (vgl. und S. 11449) kommt ein weiteres Problemfeld hinzu. Denn nunmehr hat die Frage, ob Veräußerungsgewinne aus Grundstücksverkäufen in die Totalüberschussprognose einzubeziehen sind, praktische Bedeutung erlangt, wenn die Erstellung einer Totalüberschussprognose erforderlich wird, weil der Steuerpflichtige den Verkauf innerhalb der 10-Jahresfrist anstrebt (vgl. ) und der (zu erwartende) steuerpflichtige Veräußerungsgewinn die Vermietungsverluste übersteigt.

II. BFH-Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur

Der BFH ist bisher davon ausgegangen, dass für die Frage der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Wertsteigerungen in der Vermögenssubstanz unberücksichtigt bleiben, weil bei den Überschusseinkünften Veräußerungsgewinne nicht erfasst werden (BStBl 1984 II S. 751, 766

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