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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.06.2019

Stromsteuer | Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (BFH)

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, sind zunächst alle von diesem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten ungeachtet ihrer Gewichtung den Abschnitten der WZ 2003 zuzuordnen. Gehören nicht alle Tätigkeiten zum Produzierenden Gewerbe, ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand des vom Antragsteller gewählten Kriteriums zu bestimmen (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind gemäß § 2 Nr. 3 StromStG u.a. Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes nach Abschnitt D der WZ 2003 (vgl. § 2 Nr. 2a StromStG).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin eine Steuerentlastung nach § 55 EnergieStG i.d.F. vom zu gewähren ist. Streitentscheidend war die Frage, ob d...

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