Online-Nachricht - Mittwoch, 05.06.2019

Gesetzgebung | Anträge zur Grundsteuer abgelehnt (hib)

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Anträge von Oppositionsfraktionen zur Grundsteuer abgelehnt. In beiden Fällen stimmte jeweils nur die den Antrag stellende Fraktion dafür, alle anderen Fraktionen lehnten ab.

Die AfD-Fraktion hatte eine Abschaffung der Grundsteuer verlangt. In ihrem Antrag (BT-Drucks. 19/8556) heißt es, bei der Grundsteuer handle es sich faktisch um einen Unterfall der Vermögensteuer. Während die Vermögensteuer jedoch nicht mehr erhoben werde, solle die Grundsteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sogar reformiert werden. Von den bisher entwickelten Modellen zur Reform der Grundsteuer lasse sich angesichts von 35 Millionen neu zu bewertenden Immobilien keines schnell und ohne großen Aufwand umsetzen, schreibt die AfD-Fraktion. "Unabhängig davon, für welches Modell sich der Gesetzgeber entscheiden würde, muss davon ausgegangen werden, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte mit der Umsetzung und den anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen überlastet wären, so dass dadurch erhebliche Zusatzkosten entstünden. Die Steuergerechtigkeit im Einzelfall könnte dabei nicht mehr gewährleistet werden", heißt es in dem Antrag. Die Steuermindereinnahmen in Höhe von 14 Milliarden Euro für Städte und Gemeinden will die AfD-Fraktion mit einem erhöhten Anteil für die Kommunen an der Lohn und Einkommensteuer kompensieren.

Die FDP-Fraktion hatte eine Grundsteuerreform ohne bürokratische Belastungen gefordert. In ihrem Antrag (BT-Drucks. 19/8544) heißt es, weder Bürger noch die Finanzverwaltung dürften administrativ überlastet werden. "Umfangreiche, kostspielige und gegebenenfalls streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden helfen nicht weiter und können neue Probleme und Rechtsunsicherheiten eröffnen", schreiben die Abgeordneten. Zu den weiteren Forderungen der FDP-Fraktion gehört, dass die Reform der Besteuerung des Grundvermögens aufkommensneutral erfolgen soll. Das Modell für die Grundsteuer soll rein flächenbasiert sein, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung mit einfließen sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als unvereinbar und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Die bisherigen Regeln dürfen allerdings noch bis spätestens zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Eine Neuregelung muss bis zum Ende dieses Jahres beschlossen werden. Aus der Koalition hieß es, bis zur Sommerpause werde sich das Bundeskabinett mit der Neuregelung befassen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 652 (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-16519