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BMF 27.02.2019 S 2145 A - 005 - St 210, StuB 11/2019 S. 446

Betriebsausgabenabzug bei Geschenken i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG: Einzelfragen zu Aufmerksamkeiten, Streuwerbeartikeln, Verlosungen u. Ä.

Für die nachfolgenden Sachzuwendungen wird gebeten, hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugs folgende Auffassung zu vertreten:

1. Aufmerksamkeiten
Bei Aufmerksamkeiten i. S. der R 19.6 Abs. 1 LStR, die dem Empfänger aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden, handelt es sich um Geschenke, für die die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt. Die Abzugsbeschränkung gilt bei Aufmerksamkeiten an andere Personen nicht, wenn der Wert der insgesamt dieser Person im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände 35 € (vgl. R 4.10 Abs. 3 i. V. mit R 9b Abs. 2 Satz 3 EStR) nicht übersteigt. Hinsichtlich der Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer verbleibt es stets bei einem unbegrenzten Betriebsausgabenabzug (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG).

2. Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben, sonstigen Gewinnspielen und Prämien aus (Neu-)Kundenwerbungsprogrammen und Vertr...

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