Online-Nachricht - Montag, 27.05.2019

Gesetzgebung | Änderungen des Geldwäschegesetzes (BMF)

Das BMF hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) veröffentlicht.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) in nationales Recht. Zur Umsetzung sind in erster Linie Anpassungen im Geldwäschegesetz erforderlich.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen zu folgenden Themen:

  • Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises (u.a. um elektronische Geldbörsen und Umtauschplattformen für Kryptowerte)

  • Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern

  • Öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und Vernetzung der nationalen Transparenzregister

  • Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen

  • Korrespondenzbankbeziehungen innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR)

Hinweis:

Im Rahmen der jetzt eingeleiteten Konsultation zum Gesetzentwurf des BMF werden auch Regelungsvorschläge zur Anhörung gestellt, mit denen die Befugnisse der FIU gestärkt werden sollen (vgl. hierzu das). Zu diesen Regelungen dauert aktuell die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch an.

Der Referentenentwurf sowie das Anhörungsschreiben sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-15807