Online-Nachricht - Montag, 27.05.2019

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige Einrichtungen (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (Abschnitt 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE) Stellung genommen ( :001).

Hintergrund: Abschnitt 12.9 Abs. 13 UStAE sieht für Inklusionsbetriebe nach § 215 Abs. 1 SGB IX bestimmte Kriterien vor, anhand derer zu prüfen ist, ob diese Einrichtungen in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dienen (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Der Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs wird auf die psychisch kranken beschäftigten Menschen im Sinne des § 215 Abs. 4 SGB IX (bis : § 132 Abs. 4 SGB IX) ausgedehnt.

Hinweis:

Das BMF hat Abschnitt 12.9 Abs. 13 Satz 3 sowie die Sätze 5 und 6 UStAE entsprechend angepasst. Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-15764