NWB Nr. 23 vom Seite 1641

Was Costa Rica, Italien und Portugal gemeinsam haben?

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Steuergestaltende Herausforderungen

Sie sollen bis zu 50 % der Immobilienkäufe ausmachen und sind den Landesfinanzministern schon länger ein Dorn im Auge – Share Deals. Im Gegensatz zu Asset Deals, bei denen das Grundstück direkt vom Käufer erworben wird, werden bei Share Deals nicht die Grundstücke selbst, sondern Anteile an grundbesitzenden Unternehmen verkauft. Auf diese Weise fällt keine Grunderwerbsteuer an – jedenfalls dann nicht, wenn weniger als 95 % der Unternehmensanteile erworben werden. Auf eine Milliarde Euro jährlich schätzt das hessische Finanzministerium den so entstehenden Ausfall an Steuermitteln. Ende November letzten Jahres dann haben die Länderfinanzminister die Initiative ergriffen und Gesetzesvorschläge gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer beschlossen, verbunden mit der Bitte an den Bund, für eine zügige Umsetzung zu sorgen. Die Bitte wurde erhört. Weitgehend unverändert haben die Vorschläge, deren Kernpunkte die Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften, die Absenkung der Beteiligungsgrenzen und die Verlängerung der Fristen sind, Eingang in den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer Vorschriften gefunden, den das BMF am 8. Mai dieses Jahres veröffentlicht hat. Grundsätzlich sollen die Neuregelungen erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden sein, die nach dem verwirklicht werden. Unabhängig davon können die Absenkung der Beteiligungsgrenzen und die Verlängerung der Fristen aber Bedeutung für Rechtsvorgänge in der Vergangenheit haben, weshalb komplexe Übergangsregelungen vorgesehen sind. So komplex, dass deren Erläuterung den Schwerpunkt der Ausführungen von Wischott/Graessner bilden, die die geplanten Verschärfungen für Share Deals vorstellen.

Was Costa Rica, Italien und Portugal gemeinsam haben? Alle drei Länder haben besondere Steuerregime, die sie als Zuzugsländer steuerlich attraktiv machen. Costa Rica z. B. verfügt über ein Territorialsteuerprinzip, weshalb ausschließlich Einkünfte aus costa-ricanischen Quellen der Besteuerung unterliegen. Italien lockt reiche Ausländer mit einer Pauschalsteuer. Und als richtiger Geheimtipp gilt in Europa Portugal mit seinem sog. Non-Habitual Residence Tax Regime für natürliche Personen ohne „gewöhnlichen Aufenthalt“. So verlockend diese Steuerregime für Mandanten auch sein mögen, für Steuerberater stellen die Wegzugspläne stets eine steuergestaltende Herausforderung dar. Gilt es doch, einige steuerliche Klippen zu umschiffen, um nicht ungewollt steuerauslösende Fakten zu schaffen. Anlass für Offerhaus/Greite, die erforderlichen Maßnahmen für einen möglichst steuerneutralen Wegzug deutscher Staatsbürger darzustellen, aber auch, die steuerlichen Vorteile Costa Ricas, Italiens und Portugals einmal vorzustellen.

Mit besten Grüßen

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 1641
NWB PAAAH-15592