Verfahrensrecht | Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen (BMF)
Das BMF hat den geänderten Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO (Vordruck BZSt-2) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.5.2019 - IV B 5 - S 1300/07/10087).
Das BMF führte hierzu weiter aus:
Der als Anlage beigefügte neue Vordruck BZSt-2 ersetzt den als Anlage 1 des zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG), BStBl I S. 289, veröffentlichten Vordruck BZSt-2 mit sofortiger Wirkung.
Nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (inländische Steuerpflichtige) dem für sie nach §§ 18 bis 20 AO zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der DrittstaatGesellschaft mitzuteilen (vgl. Tz. 1.1 des BStBl I S. 289).
Der neue Vordruck BZSt-2 enthält nunmehr zur Erleichterung und Verbesserung der steuerlichen Auswertung sowie zum besseren Verständnis anstelle des Freitextfeldes einen Katalog zur Abfrage der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit/des Geschäftszwecks nebst einem Erläuterungsfeld.
Dieses Schreiben wird mit dem Vordruck BZSt-2 als Anlage im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Auf die Ausführungen in Textziffer 1.5 des BStBl I S. 289, wird hingewiesen.
Das Schreiben ist auf der
Homepage
des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die
NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB TAAAH-15355