Gesetzgebung | Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III (BMWi)
Das BMWi hat kürzlich ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III (Stand Mai 2019) veröffentlicht. Ziel ist es, das Steuerrecht zu entbürokratisieren, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen sowie u.a. den administrativen Aufwand beim Mindestlohn hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation zu reduzieren.
In Bezug auf das Steuerecht sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre
Verkürzung der Abschreibungsdauern für digitale Innovationsgüter
Befreiung der Existenzgründer von der monatlichen zugunsten einer vierteljährlichen USt-Voranmeldung
Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000 € zur Harmonisierung mit der Buchführungsgrenze der AO
Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € und Abschaffung der Sammelposten
Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
Einführung einer objekt-/sachbezogenen Freigrenze für betriebliche Geschenkaufwendungen
Harmonisierung der Meldefristen der Zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Das Eckpunktepapier können Sie hier einsehen:
Lesen Sie zum Thema auch den Panorama-Beitrag von Hechtner in der kommenden NWB 22/2019 S. 1585.
Quelle: NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
NWB SAAAH-15325