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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 23/18

Gesetze: UStG 2005 § 24; AO § 42; UStG 2005 § 15 Abs 1

Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz

Die Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts stellt auch dann keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht an das Finanzamt erbringen muss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1045 Nr. 19
KÖSDI 2019 S. 21267 Nr. 6
StB 2019 S. 165 Nr. 6
QAAAH-15142

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 07.03.2019 - 11 K 23/18

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