Online-Nachricht - Mittwoch, 15.05.2019

Einkommensteuer | Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags (BFH)

Wird ein Teil des Milchlieferrechts unentgeltlich zu Gunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist die Bilanzierung eines abgegangenen Milchlieferrechts.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Wird ein Teil des Milchlieferrechts unentgeltlich zu Gunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen.

  • Ist das eingezogene Milchlieferrecht mit dem abgespaltenen Buchwert nach § 55 Abs. 1 EStG bilanziert, werden die anteiligen Anschaffungskosten den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, von dem sie sich ursprünglich abgespalten hatten, wieder zugerechnet.

  • Ist der Grund und Boden, von dem sich der Buchwert des Milchlieferrechts ursprünglich abgespalten hatte, nicht mehr im Betriebsvermögen vorhanden, ist der durch die Einziehung entstandene Verlust gemäß § 55 Abs. 6 Satz 1 EStG nicht zu berücksichtigen.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-14782