Online-Nachricht - Donnerstag, 09.05.2019

Zwangsvollstreckung | Neue Pfändungsfreigrenzen ab (BRAK)

Am ist die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und 850f ZPO vom im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht worden. Die Freibeträge wurden insgesamt etwas erhöht. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer aktuell aufmerksam.

Ab dem beträgt der monatlich unpfändbare Betrag nach

Der monatliche Grenzbetrag nach § 850f Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO erhöht sich zum auf 3.571,14 € (bisher 3435,44 €).

Hinweis:

Die konkreten Pfändungsfreibeträge sind der in der Bekanntmachung enthaltenen Tabelle auf der Homepage des Bundesanzeiger-Verlages zu entnehmen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-14005