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IWB Nr. 9 vom Seite 353

Die Umsetzung der ATAD-Richtlinie in Luxemburg

Dr. Patrick Wittenstein

[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 368 Ende 2018 hat Luxemburg die ATAD 1-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Komplexität des internationalen luxemburgischen Steuerrechts erhöht sich durch die ATAD-Umsetzung deutlich. In vielen Fällen sollten für die Steuerpflichtigen nachteilige Folgen jedoch vermieden werden können. In gewisser Weise typisch für Luxemburg sind hybride Gestaltungen mit Drittstaaten, die durch Umsetzung der ATAD 1-Richtlinie nicht betroffen sind. Hier bleibt die Umsetzung der ATAD 2-Richtlinie in Luxemburg abzuwarten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Die luxemburgische ATAD-Umsetzung

[i]Die ATAD-Richtlinie war durch die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2018 umzusetzenMit der Umsetzung der ATAD 1-Richtlinie implementiert Luxemburg die Vorgaben des EU-Steuergesetzgebers in nationales Recht. Dabei wurden insbesondere die folgenden Missbrauchsvermeidungsregelungen neu in die luxemburgischen Steuergesetze aufgenommen: 1. Hinzurechnungsbesteuerung in Art. 164ter LIR, 2. Zinsabzugsbeschränkung in Form einer „Zinsschranke“ in Art. 168bis LIR und 3. Anti-Hybrid-Regelung innerhalb der EU in Art. 168ter LIR. Ebenfalls im Einklang mit der ATAD 1-Richtlinie wurden die Regelungen zur Exit-Besteuerung und die allgemeine Missbrauchsklausel überarbeitet.

Außerdem hat der luxemburgische Gesetzgeber Ergänzungen zu den u...

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