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NWB Nr. 42 vom Seite 3377 Fach 3 Seite 8367

Scheidungsfolgen im Einkommensteuerrecht

von Dr. Hans-Joachim Kanzler, Richter am BFH, München

Die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen einer Ehescheidung lassen sich in die unmittelbar mit der Trennung zusammenhängenden Folgen und in solche mit Langzeitwirkung unterscheiden. Das EStG knüpft diese Folgen nicht erst an den formalen Akt der Ehescheidung selbst, sondern bereits an die häufig als Vorstufe erfolgte und zivilrechtlich geforderte (§§ 1565 bis 1567 BGB) tatsächliche Trennung der Ehegatten.

I. Unmittelbar mit der Trennung zusammenhängende einkommensteuerrechtliche Folgen

1. Veranlagung im Trennungsjahr

a) Probleme bei der Ehegattenveranlagung

aa) Das Ehegattenwahlrecht nach der Trennung

Im VZ der Auflösung einer Ehe durch Scheidung oder Getrenntleben können und müssen die Ehegatten grds. noch einmal nach dem Splittingtarif besteuert werden. Erfüllen sie noch zu Beginn des VZ die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG, so haben sie ein Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG); das Wahlrecht auf besondere Veranlagung nach § 26c EStG wird nur in dem Ausnahmefall für das Jahr der Auflösung der Ehe in Betracht kommen, daß Eheschließung und Trennung in denselben VZ fallen. Für die Ehegatten interessant ist nur die Veranlagung ...

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