Dorothee Hallerbach, Alois Th. Nacke, Lars Rehfeld

Gewerbesteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67551-5

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Hallerbach, Nacke, Rehfeld - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 35b

Markus Wystrcil (Dezember 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 35b GewStG

I. Normzweck und inhaltliche Bedeutung des § 35b GewStG

1§ 35b GewStG ist eine Verfahrensvorschrift, und zwar zum einen eine Zuständigkeitsregelung (Abs. 2 Satz 1) und zum anderen eine Verfahrensvereinfachungsvorschrift. Hintergrund ist die fehlende „echte“ Bindungswirkung

  • zwischen Einkommen-/Körperschaftsteuer- bzw. Feststellungsbescheid einerseits und Gewerbesteuermessbescheid sowie Verlustfeststellungsbescheid andererseits; sowie

  • zwischen Gewerbesteuermessbescheid einerseits und Verlustfeststellungsbescheid andererseits .

2 Dass eine „echte“ Bindungswirkung fehlt, ist die verfahrensrechtliche Folge der materiell-rechtlichen Regelungen, wonach der Gewerbeertrag trotz bzw. wegen der Bezugnahme auf das EStG und KStG in § 7 Satz 1 GewStG losgelöst und eigenständig zu ermitteln ist. Um gleichwohl Diskrepanzen zu vermeiden, erzeugt § 35b GewStG „Quasi-Bindungswirkungen“, nämlich in Abs. 1 eine „Quasi-Bindung“ des Gewerbesteuermess-/Verlustfeststellungsbescheids an den geänderten Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheid, und in Abs. 2 eine „Quasi-Bindung“ ...

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