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NWB Nr. 18 vom Seite 1268

Investmentfonds und Anlage(n) KAP 2018

Roland Ronig

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1287Aufgrund der Investmentsteuerreform wurde die Anlage KAP für den Veranlagungszeitraum 2018 um die Anlage KAP-INV und die Anlage KAP-BET ergänzt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Investmentbesteuerung ab 2018

[i]Besteuerung auf AnlegerebeneAb 2018 gehören die Ausschüttungen, eventuelle Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds zu den Kapitaleinkünften. Diese unterliegen ggf. einer Teilfreistellung. Zum gelten Alt-Anteile (Erwerb vor dem ) als mit ihrem Rücknahmepreis veräußert und zum mit diesem Wert als angeschafft. Bei der Veräußerung unterliegen die Wertänderungen bis Ende 2017 der bisherigen Rechtslage (InvStG 2004) und die ab 2018 neuem Recht (InvStG 2018). Für bestandsgeschützte Alt-Anteile (Erwerb vor dem ) ist der fiktive Gewinn auf den steuerfrei und für ab 2018 entstandene Veräußerungsgewinne erhält der Anleger im Veranlagungsverfahren einen Freibetrag von 100.000 €.

Anlage KAP bei inländischen Banken

[i]Erklärungspflicht nur in AusnahmefällenInländische Banken setzen die gesetzlichen Neuerungen beim Steuerabzug regelmäßig zutreffend um. Insbesondere in folgenden Fällen sollte bzw. muss die Anlage KAP eingereicht werden:

  • Veräußerungsgewinn für bestandsgeschützte ...

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