Online-Nachricht - Mittwoch, 17.04.2019

Gesetzgebung | Umsatzsteuer bei Fotokunst wird geprüft (hib)

Die Bundesregierung wird prüfen, ob die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotokunst geändert werden muss.

Durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bestehe die Möglichkeit, von einem Künstler aufgenommene Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen als Kunstgegenstände zu behandeln, deren Lieferung ermäßigt besteuert werden könne, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/8886) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8452).

In der Antwort wird zudem die umsatzsteuerliche Behandlung von Kunstgegenständen erläutert.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 436 (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-12590