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StuB 7/2019 S. 290

Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am dem Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt, das der Bundestag am beschlossen hat. Das Gesetz soll dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten.

Dabei zielt es in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.

Außerdem lockert das Gesetz den Kündigungsschutz für sog. Risikoträger bedeutender Banken. Damit soll eine Abwanderung von Instituten auf dem britischen Finanzmarkt nach Deutschland erleichtert werden.

Insgesamt werden 14 Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen greifen sowohl bei einem „No-Deal“-Szenario, also dem ungeregelten Ausritt, als auch bei...

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