Datenschutz | Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit (BRAK)
Die BRAK hat Hinweise zur Datenübermittlung und zu weiteren Aspekten erarbeitet, die aus datenschutzrechtlicher Sicht bei einem ungeordneten Brexit zu beachten sind.
Hintergrund: Mit Blick auf das bevorstehende Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stellt sich – neben vielen anderen Problemen – die Frage, wie die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich rechtssicher gestaltet werden kann, falls es zu einem ungeregelten Brexit kommen sollte.
Auf der Homepage der BRAK finden Sie
das Informationsblatt BREXIT und Datenübermittlung in Drittländer sowie
Quelle: BRAK, NL Nachrichten aus Berlin Ausgabe 6/2019 v. (Ls)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-10892