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Oberste FinBeh der Länder 13.03.2019 S 2334 - 66 - V B 3, BBK 7/2019 S. 302

Steuerrecht | Länder-Erlasse zur Überlassung von E-Fahrrädern an Arbeitnehmer

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jetzt den monatlichen Durchschnittswert der Privatnutzung eines Elektrofahrrads nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG festgelegt. Danach gilt ab 2019:

  • Wird im Arbeitsvertrag die Überlassung eines Elektro-Fahrrads an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung vereinbart, ist dies mit 1 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich Umsatzsteuer) des Herstellers bzw. Importeurs [i]1 % der unverbindlichen Preisempfehlungoder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Elektrofahrrads zu bewerten.

  • Dieser Wert mindert sich auf 50 % der unverbindlichen Preisempfehlung, wenn das Elektro-Fahrrad erstmals ab dem an einen Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen wird. [i]Halbierung bei erstmaliger Privatnutzung ab 1.1.2019 Auf den Anschaffungszeitpunkt des Fahrrads kommt es dabei nicht an. Eine ...

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