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Themenmonitor - Mittwoch, 06.03.2019

BFH | GewSt: Im Jahr 2019 zu erwartende Entscheidungen von besonderer Bedeutung

Der BFH weist in seiner aktualisierten Entscheidungsvorschau auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2019 im Bereich der Gewerbesteuer voraussichtlich gerechnet werden kann.

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags (III R 36/15): Die Klägerin des vorliegenden Verfahrens, die neben der Vermietung eigenen Grundbesitzes Inventar und Betriebsvorrichtungen mit vermietet hat (Hotelinventar), begehrt die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Insoweit ist fraglich, ob auch bereits eine geringfügige, aber für eine sinnvolle Grundstücksnutzung zwingend erforderliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei Reiseveranstalter (III R 22/16): Die Kläger...