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Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten
Für Arbeitnehmer, die unständige Beschäftigungen ausüben, gelten im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung Besonderheiten. Darüber hinaus sind die Unterschiede zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen, von Dauerbeschäftigungen und von regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen zu beachten.
Das bisherige Rundschreiben vom wurde insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Berufsmäßigkeit der Ausübung unständiger Beschäftigungen aktualisiert ( und – und , USK 2017-21), wonach die Anwendung der besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte nur in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine berufsmäßige Ausübung der unständigen Beschäftigung voraussetzt und die Prüfung dieser Berufsmäßigkeit kalendermonatsbezogen zu erfolgen hat. Sie wird dabei nicht mehr aufgrund eines bestimmten Berufsbildes des Beschäftigten bestimmt, sondern durch die Kurzzeitigkeit der jeweiligen Beschäftigung und die deshalb zu erwartende Unterbrechung des Status des ...