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PiR Nr. 3 vom Seite 92

Ausweis von (Leasing-)Verbindlichkeiten

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Im Einklang mit dem right-of-use-Modell erfasst ein Leasingnehmer – die Anwendbarkeit von Erleichterungen ausgeklammert (IFRS 16.5) – mit Beginn der Nutzung eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der noch ausstehenden Leasingzahlungen (IFRS 16.26). Gefordert ist ein separater Ausweis, also eine Trennung von anderen Verbindlichkeiten entweder als individueller Posten der Bilanz oder im Anhang (IFRS 16.47(b)). Für die lease liability als finanzielle Verbindlichkeit ist eine Fristigkeitsanalyse bezogen auf das Zahlungsprofil anzugeben (IFRS 16.58). Für den Ausweis in der Bilanz fehlt es an spezifischen Vorgaben, es gelten somit die allgemeinen Anforderungen. Geboten ist insbesondere eine Aufteilung in einen kurzfristigen (current portion) und einen langfristigen Teil (IAS 1.71). Als Konsequenz der Ausgestaltung als Annuitätendarlehen ergeben sich im Verhältnis zu endfälligen Verbindlichkeiten Besonderheiten für die Bestimmung des kurzfristigen Anteils.

II. Aufteilung finanzieller Verbindlichkeiten

1. Widerlegung der Kurzfristigkeit

Für Vermögenswerte und Schulden ist – insofern eine Differenzierung nach Liquiditätsnähe nicht ausnahmsweise besser geeignet ist – ein Ausweis nach Fristigkeit geboten (IAS 1.60). Eine Einstufung ein...

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