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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 05 | Bilanzierung: Keine Gewinnrealisierung bei einem Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter

Ein häufiger Streitpunkt ist bei Betriebsprüfungen von bilanzierenden Unternehmen, ob bei einem Vorschuss bereits eine Gewinnrealisierung eingetreten oder stattdessen eine erfolgsneutrale Abschlagszahlung zu passivieren ist. Laut BFH führt der Anspruch auf einen Vergütungsvorschuss nach der InsVV bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung. Die geschuldete Leistung sei erst mit der Beendigung der Tätigkeit im Insolvenzverfahren erbracht.

Ist bei einem Vorschuss bereits eine Gewinnrealisierung eingetreten? Oder ist stattdessen eine erfolgsneutrale Abschlagszahlung zu passivieren? – Das ist ein häufiger Streitpunkt bei Betriebsprüfungen von bilanzierenden Unternehmen. Der Bundesfinanzhof hat hierzu jetzt ein wichtiges Urteil gefällt.

Nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung kann ein Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn das Insolvenzverfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden. Sind die Kosten des Verfahrens nach der Insolvenzordnung gestundet, so bewilligt ...

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