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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 03 | Personengesellschaften: BMF akzeptiert BFH-Rechtsprechung zur unechten Realteilung

Das BMF hat seine Anweisung zur Realteilung aktualisiert und die vom BFH entwickelte Unterscheidung in echte und unechte Realteilungen übernommen. Die Verwaltung akzeptiert zudem die Rechtsprechung des BFH, wonach eine unechte Realteilung auch begünstigt ist, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter erhält. Es ist für eine Realteilung nicht mehr erforderlich, dass der ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil erhält.

Das Bundesfinanzministerium hat seine Anweisung aus dem Jahre 2016 zur Realteilung aktualisiert. Die wichtigste Neuerung ist: Das BMF akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs , wonach eine unechte Realteilung auch dann begünstigt ist, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich einzelne Wirtschaftsgüter erhält.

Den Hintergrund erläutern Sie Ihren Mandanten am besten so: Wird eine Personengesellschaft aufgelöst, führt diese Betriebsaufgabe für die Gesellschafter grundsätzlich zu einer Realisierung der stillen Reserven. Dies kann durch eine Realteilung verhindert werden.

Der Begriff der Realteilung wird im Einkommensteuergesetz nur vorausgesetzt, aber nicht ...

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